Sie haben die Möglichkeit die Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung der Fahrbahn als zusätzliches Abbiegelicht zu nutzen.

Beim Lenkeinschlag und eingeschaltetem Abblendlicht wird somit jeweils der rechte oder linke Nebelscheinwerfer aktiviert.

Das Abbiegelicht ist bis 32Km/h nutzbar. Die Geschwindigkeitsgrenze lässt sich auf Wunsch auch erhöhen.

Vorraussetzungen: Nebelscheinwerfer in der Frontschürze

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